Hat man einen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei verpasstem Anschlussflug wegen Verspätung auch dann, wenn bei der Buchung die Umsteigezeit vom Fluggast sehr kurz bemessen wurde?
Wenn wegen einer Verspätung ein gebuchter Anschlussflug verpasst wird, kann man einen Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung geltend machen. Dies soll nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 29 C 884/08 – 21) selbst dann der Fall sein, wenn die Umsteigezeit vom Kunden bei der Buchung sehr kurz bemessen wurde. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass es sich nicht um eine Nichtbeförderung gehandelt habe, weil der Fluggast wegen der kurzen Umsteigzeit bewusst das Risiko eingegangen sei, den geplanten Anschlussflug zu verpassen. Das Gericht überzeugte das nicht. Es hielt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,00 EUR für gerechtfertigt.
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